Guter Rat hat seinen Preis



Bei der Gebührenfindung sind wir - wie jeder Steuerberater und auch jede Steuerberatungsgesellschaft an die Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese StBVV enthält für nahezu jeden Fall eine Gebühr bereit. In der Regel richtet sich diese nach dem sog. Wert des Interesses, für einige genau definierte Fälle ist die Abrechnung nach Zeithonorar vorgesehen.








 




Ihr persönliches Angebot

Über die zu erwartenden Kosten für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärungen und Abschlussarbeiten erhalten Sie ein konkretes Angebot. Sollten sich im Rahmen der Arbeiten die Notwendigkeit weiterer Erklärungen ergeben, eerden diese separat abgerechnet.

 


Preisliste Finanz­buch­haltung

Die Kosten für die Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung entnehmen Sie bitte der Preisliste Finanzbuchhaltung. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Berechnung. Maßgebend ist ausschließlich das von uns persönlich erstellte Angebot, in dem sämtliche Aspekte Ihres Steuerfalls berücksichtigt werden.  

Sie bevorzugen es, sich mit Menschen zu unterhalten und nicht mit Maschinen? Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönlichen Gespräch zur Verfügung. Hierbei können wir auch die einzelnen Leistungen definieren und die daraus entstehenden Gebühren erläutern. Wir freuen uns auf das Gespräch.


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