Gebühren für die Durch­füh­rung des Rechts­behelf­verfahren



Nach der ganzen Arbeit für die Erstellung der Erklärungen ist es äußerst ärgerlich, wenn das Finanzamt bei der Festsetzung der Steuern von der eingereichten Erklärung abweicht. Doch dies müssen Sie nicht einfach hinnehmen.

Wir führen Ihre Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt bis zur endgültigen Entscheidung. Auch hier erhalten Sie die volle Transparenz über die entstehenden Kosten in unserer Rechtshebelfstabelle:









(§ 40 StBVV)

Die weiteren Gebühren teilen wir Ihnen gerne persönlich mit.

Sollte das Rechtsbehelfsverfahren nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, steht regelmäßig der Weg vor die Finanzgerichte und meist auch vor den Bundesfinanz-hof offen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.