Für Sie als Privatperson steht die Einkommensteuererklärung im Mittelpunkt. Hierbei geht es zunächst einmal darum, der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und die Einkommensteuer-erklärung fristgerecht zu erstellen und einzureichen. Dabei gilt es, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Einkommensteuererklärung zeitnah fertig gestellt wird und Sie somit frühzeitig über Ihre Einkommensteuererstattung (abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen) verfügen können.
Daneben haben wir für Sie sich gegebenenfalls ergebende Verpflichtungen aus anderen Steuerrechtsgebieten im Blick:
Ist Ihre Vermietung ggf. umsatzsteuerpflichtig?
Wie ist ein Vorhaben schenkungsteuerlich zu beurteilen?
Bitte beachten Sie bei der Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU, dass Barbeträge von mehr als 10.000,00 € angemeldet werden müssen.
Das Anmeldeformular erhalten Sie hier zum kostenlosen Download.
Das Anmeldeformular in englisch erhalten Sie hier zum kostenlosen Download.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Vermieter bei Handwerker-rechnungen Steuern einzubehalten und diese beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Hier erhalten Sie das Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen, herausgegeben vom Bundesfinanzministerium zum kostenlosen Download.
Da inzwischen Unternehmer aus aller Herren Länder hier ihre Leistungen anbieten, stellen wir Ihnen das Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen in englischer Sprache zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie die Steuern einbehalten mussten, sind diese anzuelden. Hier erhalten Sie die Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen zum kostenlosen Download. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen dieser Formulare benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Gerade im Bereich Erben und Schenken besteht ein hoher Beratungsbedarf, da kaum jemand über Steuerklassen und Freibeträge informiert ist und ein Fehler an dieser Stelle schnell zu hohen Steuerbelastungen führen kann.
Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, stellen wir Ihnen hier die Broschüre zur Erbschaft- und Schenkungsteuer des Landes NRW zur Verfügung.
Diese Broschüre ersetzt nicht eine Beratung im konkreten Einzelfall. Gerne stehen wir hierfür bereit.