Sie planen die Anschaffung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage?

Das ist eine sehr gute Entscheidung, die in Zeiten des Klimawandels und der Ukrainekrise zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und somit auch von russischem Gas beiträgt.

Dennoch sollten Sie jetzt nicht gleich losrennen und eine Anlage kaufen, sondern zunächt Rücksprache mit einem Steuerberater halten. Hier können Sie jetzt gleich einen Termin vereinbaren. Das hat folgende Gründe:


  • Sichern Sie sich Fördergelder (z.B. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Dieser Antrag ist vor Beginn der Maßnahme, also vor der Unterschrift auf dem Kaufvertrag zu stellen. Im Nachhinein ist eine Förderung nicht mehr böglich.
  • Das Bundesministerium der Finanzen eine überarbeitete Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen. Danach unterstellt die Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber innerhalb einer bestimmten Frist erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte. Das Antragswahlrecht betrifft nur die Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des EStG; das Antragswahlrecht wirkt sich nicht auf die Umsatzsteuer aus. Damit entfällt die Erklärung der Einkünfte aus Stromerzeugung im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Es gibt eine Vielzahl von Punkten, die Sie beachten oder zumindest kennen sollten um vor unliebsamen Überraschungen gesichert zu sein.